Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Rothstein Draht GmbH
Erfüllungsort ist der Ort unseres Lieferwerkes. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationaler Abkommen anwendbar. Gerichtsstand für Kaufleute, die nicht zu denen in § 4 BGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, und für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist der Sitz unserer Hauptverwaltung. Im Übrigen ist der Sitz unserer Hauptverwaltung Gerichtsstand für den Fall, dass …
… der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist;
… wir Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend machen. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Für die Vertragsbestimmungen gilt deutsches Recht.
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